IT-Notfall? Direkt durchrufen: 07551 8399180 Mo–Fr 08:00–16:00 · Reaktion ⩽ 30 Min Fernwartung
IT-Sicherheit für Praxen

§75b SGB V – die IT-Sicherheits-Checkliste für Ihre Praxis

22. Juni 20264 Min. LesezeitMicromac IT

Seit Oktober 2025 ist die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V für Arztpraxen verbindlich – für Zahnarztpraxen seit Januar 2026. Sie ist kein freiwilliger Standard, sondern ein gesetzlicher Auftrag. Dieser Ratgeber erklärt kompakt, was Sie umsetzen müssen, worauf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bei einer Prüfung achtet – und wie Sie den Aufwand für Ihr Team minimieren.

Was ist die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b?

Die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bzw. der KZBV legt verbindliche technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) fest, mit denen Praxen Patientendaten schützen müssen. Ziel ist es, Praxen gegen Ransomware, Datendiebstahl und Ausfälle zu wappnen – so, wie es Kliniken längst tun müssen.

Für wen gilt §75b – und seit wann?

Konkret wird zwischen drei Stufen unterschieden: kleine Praxen (bis 5 Personen, Basisschutz), mittlere Praxen (6–20 Personen, erweiterte Anforderungen) und große Praxen/MVZ (über 20 Personen, voller Maßnahmenkatalog).

Die wichtigsten Maßnahmen – Ihre Checkliste

Worauf die KV bei einer Prüfung achtet

Das ist der entscheidende Punkt: Bei einer KV-Stichprobenprüfung reicht es nicht, sicher zu sein – Sie müssen es nachweisen können. Geprüft wird die Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen. Wer die Umsetzung nicht belegen kann, gilt als nicht regelkonform – selbst wenn die Technik eigentlich vorhanden ist.

Praxis-Tipp: Lassen Sie die Dokumentation von Anfang an mitführen. Wir liefern sie prüfungsfertig aufbereitet – so haben Sie im Audit alle Nachweise sofort zur Hand.

So setzen Sie §75b ohne Aufwand um

Im Praxisalltag fehlt schlicht die Zeit für IT-Sicherheit. Als spezialisierter Praxis-IT-Dienstleister am Bodensee übernehmen wir die komplette Umsetzung als Rundum-Service zum Festpreis – inklusive Dokumentation. Sie kümmern sich um Ihre Patienten, wir um den Schutz ihrer Daten.

Kostenloser §75b-Sicherheitscheck

In wenigen Minuten sehen Sie, wo Ihre Praxis steht – unverbindlich und mit klaren Empfehlungen.

Jetzt Sicherheitscheck anfordern

Häufige Fragen zu §75b

Ja. Für Arztpraxen seit Oktober 2025, für Zahnarztpraxen seit Januar 2026. Die Verantwortung liegt beim Praxisinhaber.
Geprüft wird auch die Dokumentation. Wer die Umsetzung nicht nachweisen kann, gilt als nicht regelkonform – die liefern wir prüfungsfertig.
Als Rundum-Service ab 79 € pro Arbeitsplatz und Monat (zzgl. MwSt.), inklusive Dokumentation.
WhatsApp Chat 07551 8399180 E-Mail senden
Anruf WhatsApp E-Mail