Seit Oktober 2025 ist die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V für Arztpraxen verbindlich – für Zahnarztpraxen seit Januar 2026. Sie ist kein freiwilliger Standard, sondern ein gesetzlicher Auftrag. Dieser Ratgeber erklärt kompakt, was Sie umsetzen müssen, worauf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bei einer Prüfung achtet – und wie Sie den Aufwand für Ihr Team minimieren.
Was ist die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b?
Die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bzw. der KZBV legt verbindliche technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) fest, mit denen Praxen Patientendaten schützen müssen. Ziel ist es, Praxen gegen Ransomware, Datendiebstahl und Ausfälle zu wappnen – so, wie es Kliniken längst tun müssen.
Für wen gilt §75b – und seit wann?
- Arztpraxen: verbindlich seit Oktober 2025.
- Zahnarztpraxen: verbindlich seit Januar 2026.
- Der Umfang richtet sich nach der Praxisgröße (Anzahl der Personen, die mit Datenverarbeitung befasst sind).
Konkret wird zwischen drei Stufen unterschieden: kleine Praxen (bis 5 Personen, Basisschutz), mittlere Praxen (6–20 Personen, erweiterte Anforderungen) und große Praxen/MVZ (über 20 Personen, voller Maßnahmenkatalog).
Die wichtigsten Maßnahmen – Ihre Checkliste
- Firewall & Netzwerkschutz – das Praxisnetz rund um die Uhr abgesichert.
- Virenschutz auf allen Geräten, zentral verwaltet.
- Ransomware-sichere Datensicherung im deutschen Rechenzentrum (3-2-1-Prinzip).
- Updates & Patch-Management für Betriebssysteme und Praxis-Software.
- Schutz mobiler Geräte (Smartphones, Tablets, USB).
- Mitarbeiterschulungen – seit der Richtlinie ausdrücklich verpflichtend.
- Prüfungssichere Dokumentation aller Maßnahmen.
- TI- & ePA-Betreuung (Telematikinfrastruktur, elektronische Patientenakte).
Worauf die KV bei einer Prüfung achtet
Das ist der entscheidende Punkt: Bei einer KV-Stichprobenprüfung reicht es nicht, sicher zu sein – Sie müssen es nachweisen können. Geprüft wird die Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen. Wer die Umsetzung nicht belegen kann, gilt als nicht regelkonform – selbst wenn die Technik eigentlich vorhanden ist.
So setzen Sie §75b ohne Aufwand um
Im Praxisalltag fehlt schlicht die Zeit für IT-Sicherheit. Als spezialisierter Praxis-IT-Dienstleister am Bodensee übernehmen wir die komplette Umsetzung als Rundum-Service zum Festpreis – inklusive Dokumentation. Sie kümmern sich um Ihre Patienten, wir um den Schutz ihrer Daten.